Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 20.10.2025
Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. GELTUNGSBEREICH
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse(„Verträge“ und jeweils einzeln ein „Vertrag“), welche zwischen einem Verbraucher oder einem Unternehmer (jeweils ein „Kunde“) einerseits und der unter Punkt (2) näher definierten Gesellschaft andererseits zum Zweck der fachmännischen Durchführung der angebotenen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Zertifizierungen und Akkreditierungen abgeschlossen werden, inklusive aller zu diesem Zweck von welcher Partei auch immer unterbreiteten Angebote.
(2) Vertragspartner des Kunden im Zusammenhang mit diesen AGB unterliegenden Verträgen ist die incite Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 211159 d, mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Wiedner Hauptstraße 57/III/EG, 1040 Wien, Telefonnummer: +43 5 90900-3792, E-Mail-Adresse office@incite.at, UID-Nummer ATU52682208 („incite“).
(3) Mit der Anmeldung zu den von incite angebotenen Leistungen gelten die AGB als angenommen.
(4) Soweit in einzelnen Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Regelungen dieser AGB gleichermaßen für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern. Im Sinne dieser AGB ist ein Unternehmer, jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Im Sinne dieser AGB ist ein Verbraucher, jeder Kunde, der kein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden ausdrücklich für unwirksam erklärt.
(6) Jede von den AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarung bedarf der Schriftform.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt in Kraft. Für Verträge mit Unternehmern gilt darüber hinaus, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
(1) incite verpflichtet sich gegen Entrichtung des jeweils vereinbarten Entgelts zur Durchführung der durch Anmeldung seitens des Kunden in Auftrag gegebenen Leistungen. Diese finden nur ab Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl bis zu einer angemessenen Frist vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung statt. Diese Informationen (Mindestteilnehmerzahl und Frist) werden in den Informationsträgern über die jeweilige Leistung bekannt gegeben. incite behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Leistungen zusammenzulegen oder abzusagen.
(2) Die Anmeldung zu Ausbildungsveranstaltungen, Zertifizierungen oder Akkreditierungen kann nur schriftlich über das Online-Anmeldetool erfolgen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch incite.
(3) Verträge mit incite kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch incite zustande. Mündliche Zusagen, Nebenabreden oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch incite.
(4) Anmeldeschluss für die einzelnen Veranstaltungen ist, wenn nichts anderes angegeben, vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
3. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS/URHEBERRECHT/NUTZUNGSRECHT
(1) Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Skripten von incite an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von incite unzulässig.
(2) Für Kunden, die an den von incite angebotenen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Zertifizierungen oder Akkreditierung teilnehmen, gilt, dass der Zugang zum Downloadbereich sowie die Verwendung der dort eingestellten Unterlagen ausschließlich im Rahmen der Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Zertifizierungen oder Akkreditierung gestattet ist und die Unterlagen sowie die Zugangsdaten nicht ohne schriftliche Zustimmung von incite an Dritte weitergegeben werden dürfen.
4. ENTGELT-/STORNOBEDINGUNGEN
(1) Der Anspruch von incite auf Bezahlung des vereinbarten Entgeltes wird fällig mit Zugang der Rechnung an den Kunden.
(2) Bei Buchung einer Akkreditierung oder Zertifizierung garantiert die Bezahlung des Entgelts keine positive Beurteilung.
(3) Stornierungen werden nur schriftlich entgegen genommen.
(4) Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsabschluss durch den Kunden verhindert (z.B. durch zu kurzfristige Stornierung, Nichterscheinen, Abbruch), so gebührt incite das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung der unten angeführten Einschränkungen.
(5) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:
• Stornierung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 0 % des Entgeltes
• Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Entgeltes
• Spätere Stornierung/unterlassene Absage/Nichterscheinen/Abbruch: 100 % des Entgelts
5. ENTGELTHÖHE
(1) Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach den in den letztgültigen Ausschreibungsunterlagen angeführten Preisen der jeweiligen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen.
(2) Bei vorzeitigem Austritt oder verspätetem Eintritt erfolgt keine Rückerstattung.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/TEILZAHLUNGEN
(1) Die von incite gelegten Rechnungen sind inklusive gesetzlicher USt. nach Fakturenerhalt spätestens bis 14 Tage vor Leistungsbeginn ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
(2) Teilzahlungen sind hinsichtlich der Zahlungstermine sowie der Höhe nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsführung von incite möglich und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% verrechnet. Es besteht außerdem von Seiten incite die Möglichkeit, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Mahnkosten gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle einer Mahnung gebührt für jede Mahnung ein Betrag von Euro 10,00 (maximal aber 10% des betriebenen Betrages). Zuzüglich sind gerichtliche und außergerichtliche Betreibungs- oder Eintreibungskosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig sind, wozu auch vorprozessuale Kosten eines Rechtsanwalts und/oder Inkassobüros gehören, zu entrichten.
(5) Ist der Kunde ein Verbraucher, hat er bei schuldhaftem Zahlungsverzug, die dem Gläubiger entstehenden zweckentsprechenden und angemessenen Mahnspesen zu ersetzen (§ 1333 Abs 2 ABGB). Für jede schriftliche Mahnung kann eine Pauschale von bis zu € 10,– pro Mahnung verrechnet werden, sofern dies zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist.
7. GEWÄHRTE RABATTE/PREISNACHLÄSSE BEI ZAHLUNGSVERZUG
(1) Gerät der Kunde mit der Bezahlung seiner Rechnung 7 Tage in Verzug, werden gewährte Nachlässe und Rabatte hinfällig und rückverrechnet.
(2) Ermäßigungen (Rabatte, Frühbucherboni) können nur bei einer Anmeldung bis zum auf den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Datum in Anspruch genommen werden und können nicht addiert werden. Es gilt jeweils die höchste Ermäßigung.
(3) Teilnahmeberechtigt an Gewinnspielen sind Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Eine Barablöse des Gewinns ist nicht möglich. Mitarbeiter der incite sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden. Die Teilnehmenden stimmen der Verarbeitung ihrer Daten zu, können jedoch jederzeit widersprechen.
8. ÄNDERUNGEN IM PROGRAMM/ABSAGE
(1) incite behält sich zumutbare, geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen von Veranstaltungsterminen, Veranstaltungsorten, Beginnzeiten, Vortragenden, minimalen Inhaltsänderungen sowie eventuelle Absagen vor, womit die Teilnehmenden ausdrücklich einverstanden sind. Die Kunden werden davon in geeigneter Weise verständigt.
(2) Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Vortragenden oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung zum vereinbarten Termin. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber incite sind daraus nicht abzuleiten.
(3) Bei gänzlicher oder teilweiser Absage von Veranstaltungen, insbesondere aufgrund Verhinderung von Vortragenden, wird der bereits entrichtete Teilnahmebeitrag im Umfang des Ausfalles rückerstattet oder in Absprache mit dem Kunden ein Ersatztermin vereinbart. Darüberhinausgehende Aufwendungen oder sonstige Ansprüche der Kunden werden gemäß Punkt 9. der AGB ausgeschlossen.
9. RÜCKTRITT VOM VERTRAG/AUSSCHLUSS EINES TEILNEHMERS
(1) incite ist berechtigt, einen Kunden vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn dieser ein Verhalten gesetzt hat (z.B. tätlicher Angriff, Beschimpfungen, Drohungen, Erniedrigungen, etc), das anderen Teilnehmer, Vortragende oder Mitarbeiter von incite die weitere Teilnahme unzumutbar macht.
10. WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER
(1) Kunden, die Verbraucher sind, haben das Recht, einen mit incite auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
(2) Die Frist für den Widerruf beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(3) Für die Ausübung des Widerrufs muss der Kunde die incite Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungs GmbH, FN 211159 d, Wiedner Hauptstraße 57/III/EG, 1040 Wien, Telefonnummer: +43 5 90900-3792, E-Mail-Adresse office@incite.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird. Der Kunde kann hierfür das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist: Widerrufsformular
(4) Folgen des Widerrufs:Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat ihm incite alle Zahlungen, die sie vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich (soweit überhaupt anfallend) der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von incite angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei incite eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet incite dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher für die Rückzahlung Entgelte berechnet. Für den Fall des Widerrufs darf der Verbraucher bereits bereitgestellte Leistungen von incite nicht mehr nutzen.
(5) Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher incite einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher incite von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
11. ZERTIFIZIERUNG
(1) Zertifikatsinhaber akzeptieren die allgemeinen Bedingungen für Zertifikatsinhaber:innen und halten diese ein. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen hat den sofortigen Entzug des Zertifikats zur Folge.
(2) Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der Rezertifizierung zur Gänze angerechnet. Die Höhe der Identifikationsgebühr wird bei der Anmeldung bekanntgegeben.
(3) Die Nichteinzahlung von Identifikationsgebühren führt zur Löschung aus der Zertifikatsdatenbank und zum Entzug der jeweiligen Identifikationserlaubnis.
12. HAFTUNG
(1) incite haftet für Sachschäden von Kunden, die als Unternehmer gelten, - soweit gesetzlich zulässig - nur bei Vorsatz. Der Ersatz von entgangenem Gewinn, Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.
(2) incite haftet für Sachschäden von Kunden, die als Verbraucher gelten, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens incite. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet incite auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die gegenständliche Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung bei Personenschäden.
(3) Der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag wird nur dann (anteilig) zurückerstattet, wenn die Leistung (Aus- und Weiterbildungsveranstaltung) aus Umständen vereitelt wird (ausfällt), die nicht auf Seite des Kunden liegen. Weitere Ersatzansprüche sind gemäß Punkt 9. Abs.1 ausgeschlossen.
(4) Aus der Anwendung der bei incite erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber incite geltend gemacht werden.
(5) incite kann keine Gewähr für Druck- bzw. Schreibfehler in ihren Publikationen und Homepageseiten übernehmen.
(6) Diese Haftungsregelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen.
13. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
(1) Alle Vereinbarungen, auf welche diese AGB anwendbar sind, unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss dessen Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
(2) Für Streitigkeiten aus/oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit einem Unternehmer ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.
(3) Für Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
