Allgemeine Bedingungen für Zertifikatsinhaber:innen

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Allgemeine Bedingungen für Zertifikatsinhaber:innen der UBIT-Akademie incite

Stand September 2025

1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Bedingungen gelten für sämtliche Personen, die von der UBIT-Akademie incite zertifiziert sind. Sie regeln die Nutzung, Gültigkeit sowie die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Erlangung und Führung eines Zertifikats.

2. ZERTIFIKATSGÜLTIGKEIT UND REZERTIFIZIERUNG

(1) Die von der UBIT-Akademie incite ausgestellten Zertifikate sind befristet gültig. Die genaue Dauer ist bei der jeweiligen Zertifizierung definiert.
(2) Zertifikatsinhaber:innen werden von der UBIT-Akademie incite rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit informiert und zur Übermittlung der erforderlichen Unterlagen aufgefordert. Zertifikatsinhaber:innen verpflichten sich, die für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit der jeweiligen Zertifikate notwendigen Auffrischungsmaßnahmen rechtzeitig eigenständig durchzuführen.
(3) Zertifikatsinhaber:innen verpflichten sich, die zum Nachweis ihrer Kompetenz und ihrer praktischen Erfahrung notwendigen Unterlagen (z.B. Kund:innenreferenzen, Weiterbildungsnachweise, Tätigkeitsbeschrei-bungen usw.), die den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen müssen, im Zuge der Rezertifizierung zu erbringen.
(4) Zertifikatsinhaber:innen haben das Recht, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zertifikates eine Verlängerung zu beantragen und bei Erfüllung der Voraussetzungen frühestens 3 Monate vor Ablauf der gültigen Zertifizierung eine Verlängerung zu erhalten.
(5) Nach nicht erfolgter Rezertifizierung wird ca. nach 6 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit das Zertifikat deaktiviert. Jedoch besteht das Recht, die Rezertifizierung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
(6) Zertifikatsinhaber:innen sind damit einverstanden, dass die UBIT-Akademie incite ein Verzeichnis aller Zertifikatsinhaber:innen führt und dieses auch veröffentlicht bzw. der Öffentlichkeit zugänglich macht (z.B. im Internet). Diese Zustimmung kann jederzeit per Mail an office@incite.at widerrufen werden.
(7) Jede Zertifikatsinhaber:in (auch Zertifikatswerber:in) hat das Recht in die Abläufe, die zur Kompetenzzertifizierung führen, Einsicht zu nehmen. (Zertifizierungshandbücher)

3. PRÜFUNGS- UND HEARINGSANFORDERUNGEN

(1) Die Vergabe des Zertifikats erfolgt nach erfolgreicher Absolvierung eines strukturierten Zertifizierungsprozesses, der je nach Zertifizierung die Einreichung von Unterlagen und/oder ein positiv abgeschlossenes Hearing umfasst.

4. VERWENDUNG DES ZERTIFIKATS

(1) Das Zertifikat dient ausschließlich dem Nachweis der eigenen fachlichen Qualifikation und darf nicht an Dritte übertragen werden.
(2) Bei öffentlicher oder kommerzieller Nutzung ist stets auf die vollständige und korrekte Bezeichnung der ausstellenden Institution „UBIT-Akademie incite“ hinzuweisen.
(3) Zertifikatsinhaber:innen haben die Pflicht, Zertifikate und Logos nicht missbräuchlich - insbesondere Fälschung, Verfälschung oder irreführende Darstellung - zu verwenden. Das Zertifikatslogo darf ausschließlich in Verbindung mit der zertifizierten physischen Person verwendet werden, nicht für Unternehmen. Zertifikatsinhaber:innen sind auf der incite Website ersichtlich.
(4) Die UBIT-Akademie incite behält sich das Recht vor, das Zertifikat zu entziehen oder für ungültig zu erklären, wenn nach Ausstellung des Zertifikates gravierende Verstöße gegen die Bedingungen für Zertifikats-inhaber:innen oder berufsethische Standards festgestellt werden.
(5) Verfahren bei negativen Bewertungen von zertifizierten oder akkreditierten Berater:innen: 

Erste negative Bewertung:
Wird der UBIT-Akademie incite eine erste schriftliche negative Bewertung über eine:n zertifizierte:n oder akkreditierte:n Berater:in innerhalb des jeweiligen Zertifizierungszeitraumes von dritter Seite zugetragen, wird die UBIT-Akademie incite die Überprüfung und Evaluierung des Sachverhaltes von einem unabhängigen Experten in die Wege leiten. Nach Abschluss der Evaluation kann – je nach Schweregrad und Ergebnis der Prüfung – eine Aberkennung der Zertifizierung bzw. Akkreditierung erfolgen.

Zweite negative Bewertung:
Erfolgt keine Aberkennung und wird der UBIT-Akademie incite eine zweite schriftliche negative Bewertung über dieselbe Beraterin bzw. denselben Berater innerhalb des jeweiligen Zertifizierungszeitraumes zugetragen, wird eine formelle Anhörung angesetzt.

An dieser Anhörung nehmen folgende Personen teil:

• die Geschäftsführung der incite GmbH,
• die zuständige Programmverantwortliche bzw. der Programmverantwortliche,
• sowie die bereits involvierte externe Expertin bzw. der externe Experte.
• Im Rahmen der Anhörung wird der betroffenen Person die Möglichkeit gegeben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen und etwaige Missverständnisse oder Unstimmigkeiten zu klären.
• Auch nach dieser Anhörung kann – abhängig vom Ergebnis der Besprechung und weiteren Erkenntnissen – eine Aberkennung der Zertifizierung oder Akkreditierung ausgesprochen werden.

5. PFLICHTEN UND VERANTWORTUNG DER ZERTIFIKATSINHABER:INNEN

(1) die im Rahmen der Zertifizierung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten verantwortungsvoll, fachlich korrekt und unter Einhaltung ethischer Standards einzusetzen.
(2) Änderungen, die die Gültigkeit oder sachgemäße Verwendung des Zertifikats betreffen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Allfällige, sie persönlich betreffende Beanstandungen durch Dritte umgehend und schriftlich an die UBIT-Akademie incite weiterzuleiten. Die Akademie behält sich vor, diesen nachzugehen.
(4) Die Zertifizierung nicht in einer Weise zu verwenden, die das Ansehen der UBIT-Akademie incite schädigen könnte oder Aussagen über die Zertifizierung zu tätigen, die als irreführend oder unautorisiert gelten.
(5) Zertifikatsinhaber:nnen haben nach Aussetzung oder Entzug des Zertifikats alle Hinweise auf die Qualifikation zu unterlassen, die einen Verweis auf die UBIT-Akademie incite oder die Zertifizierung bzw. Akkreditierung enthalten.
(6) Zertifikatsinhaber:innen verpflichten sich, die „Allgemeinen Bedingungen für Zertifikatsinhaber:innen“ der UBIT- Akademie incite einzuhalten. Sie nehmen zur Kenntnis, dass bei Nichterfüllung das Zertifikat entzogen wird.
(7) Sieht sich die Zertifikatsinhaber:in nicht mehr in der Lage, die „Allgemeinen Bedingungen für Zertifikatsinhaber:innen“ der UBIT-Akademie incite zu erfüllen, ist sie verpflichtet die UBIT-Akademie incite darüber zu informieren und das entsprechende Zertifikat zurückzulegen.

6. ALLGEMEINES

Zertifizierungsbezeichnungen sind keine akademischen Grade. Daher gibt es keine rechtliche Grundlage für deren Eintragung in Urkunden gemäß § 88 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002. Das Universitätsgesetz unterscheidet klar zwischen akademischen Graden, die durch den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums erworben werden, und Zertifizierungs-bezeichnungen, die im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen oder speziellen Lehrgängen vergeben werden. Da Zertifizierungen nicht denselben rechtlichen Status wie akademische Grade besitzen, dürfen sie auch nicht in offiziellen Dokumenten wie beispielsweise Geburtsurkunden, Reisepässen oder amtlichen Schriftstücken aufgeführt werden.

7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die UBIT-Akademie incite übernimmt keinerlei Haftung für die Art und Weise, wie das Zertifikat oder die damit verbundenen Qualifikationen beruflich, wirtschaftlich oder unternehmerisch genutzt werden. Die sachgemäße, fachlich korrekte und ethisch vertretbare Anwendung der erworbenen Kompetenzen liegt ausschließlich in der Verantwortung der Zertifikatsinhaber:innen.

8. IDENTIFIKATIONSGEBÜHR

Zertifikatsinhaber:innen verpflichten sich, für bestimmte Zertifizierungen bzw. Akkreditierungen eine jährliche Identifikationsgebühr zu entrichten. Diese umfasst die Dokumentation und Archivierung der Stamm- und Leistungsdaten der Zertifizierten, die Gebühr für die Integration in das digitale öffentliche Verzeichnis der Zertifizierten und für den Betrieb dieses Services, die Kosten der Rezertifizierung, die Weiterentwicklung und Überprüfung der Zertifizierungsstandards, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für das Zertifikat und seine zugrundeliegenden Qualitäts- und Standardansprüche sowie Verwendungsrechten im eigenen geschäftlichen Verkehr. Die erste Jahresgebühr wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig (Ausnahme CSE: Certified Supervisory Expert) und wird bei der Rezertifizierung zur Gänze angerechnet. Mit der Annahme der Zuerkennung des Zertifikates gelten alle darüber-hinausgehenden Leistungen bis zur Rezertifizierung als bestellt. Sollte die UBIT-Akademie incite den Betrieb des Zertifikates einstellen, entsteht kein Refundierungsanspruch von Geldleistungen.

9. ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN

Die UBIT-Akademie incite behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit anzupassen. Wesentliche Änderungen werden den Zertifikatsinhaber:innen in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Es liegt in der Verantwortung der Zertifikatsinhaber:innen, sich über die jeweils gültige Fassung eigenständig zu informieren.

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