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Insights: Im Gespräch mit …

Über die Vor- und Nachteile von Stiftungen, ihre Bedeutung in der Wirtschaft und mögliche Reformen sprachen wir mit Mag. Clementine Michalek-Waldstein (Head of Kathrein Familiy Konsult der Kathrein Privatbank) und Dr. Heinrich Weninger (Vizepräsident des österreichischen Stiftungsverbandes). 

(Wien, 07.10.2024) 

In Österreich können seit 31 Jahren Privatstiftungen gegründet werden, neben anderen Unternehmensformen. Früher war der steuerliche Vorteil ein Hauptgrund für ihre Gründung. Außerdem half die Stiftung, Familienunternehmen im Erbfall vor Zersplitterung zu schützen. Auch heute wollen viele Stifter:innen sicherstellen, dass ihr Lebenswerk nach ihrem Tod erhalten bleibt. In den letzten 30 Jahren haben sich jedoch die Bedingungen geändert. Der seit 2016 angebotene incite-Lehrgang Stiftungsvorstand berücksichtigt diese Veränderungen, bei dem eine Zertifizierung möglich ist.

Über Stiftungsformen und die Lage in Österreich …

Mag. Clementine Michalek-Waldstein, Head of Kathrein Familiy Konsult der Kathrein Privatbank)

Die aktuelle Steuergesetzgebung stellt Stiftungen vor große Herausforderungen. Insbesondere Stiftungen, die ursprünglich großzügigen Steuerbegünstigungen genutzt haben, sind nunmehr von einer ungeplanten Steuerbelastung betroffen. Die Stiftungseingangssteuer von 2,5 % und die Kapitalertragssteuer von 27,5 % stellen dabei große Hürden dar. Trotz dieser Entwicklung kann eine Stiftung möglicherweise andere Vorteile bieten, insbesondere im Vergleich zu üblichen Rechtsformen. In welchen Fällen ist eine Privatstiftung zu empfehlen? 

Privatstiftungen sind noch immer ein geeignetes Instrument, um (Familien-)Vermögen über Generationen hinweg zusammenzuhalten, da sie die möglichen Folgewirkungen mehrfacher Erbfolgen wie z. B. Zersplitterung des Vermögens verhindert. Zudem ist die Stiftung ein geeignetes Instrument einerseits die Familie, durch eine gewissen Mediations- und Moderationsfunktion zusammen zu halten und andererseits bei Bedarf eine unternehmerische Rolle, z. B. im Falle einer Neuausrichtung der Nachfolgegeneration, einzunehmen.

Wie ist Ihre Einschätzung zur aktuellen Lage in Österreich? Welche Arten von Stiftungen gibt es und lässt sich ein Anstieg oder eine Senkung beobachten? 

Die Anzahl der Stiftungen ist seit Jahren leicht abnehmend, aktuell aber immer noch bei über 2.900 gelegen.

Welche Modelle, die sich im Ausland bewährt haben, wären für die Lage in Österreich ideal?

Besonders bei der steuerlichen Situation von gemeinnützigen Stiftungen wäre ein Blick über die Grenzen nach Deutschland zielführend. Die Möglichkeiten des Steuerabzuges bei Gründung oder Unterstützung von gemeinnützigen Projekten ist dort viel großzügiger festgelegt.  

Welche Bedeutung könnte eine zeitgemäße Stiftung für die österreichische Wirtschaft haben? Inwiefern kann das Stiftungswesen den Wirtschaftsstandort stärken, insbesondere im Hinblick auf Stabilität und Arbeitsplatzsicherung? 

Ein stabiler österreichischer Kerneigentümer, wie es eine Privatstiftung sein kann, ist ein eindeutig positiver Faktor, der – wie wir die letzten 15 Jahre mehrfach gesehen haben – krisenresistenter und verantwortungsbewusster agiert als ein internationaler Konzern. Die Erfahrung zeigt, dass österreichische Familienstiftungen durch die Sicherung von Arbeitsplätzen und Vermögen einen langfristigen, nachhaltigen Beitrag für die österreichische Wirtschaft leisten.

Über Vorteile bei Änderungen und den ÖStV …

Dr. Heinrich Weninger, Vizepräsident des österreichischen Stiftungsverbandes (ÖStV)

 

Welche Änderungen wären erforderlich, um die Attraktivität der Stiftung zu erhöhen?

Es gibt im Privatstiftungsgesetz einige bekannte Punkte, die immer wieder Anlass zu Diskussion bieten bzw. in konkreten Fällen nachteilig sein können: das Verhältnis zwischen Beirat und Vorstand, die Einflussmöglichkeiten der Stifter:innenfamilie und die Änderbarkeit der Stiftungsurkunde nach Ableben des letzten Stifters, der letzten Stifterin. Hier wäre Reformbedarf gegeben.

 

Welche Aufgaben hat der Österreichische Stiftungsverband als Interessenvertretung? 

Der ÖStV vertritt die Interessen aller Arten von Stiftungen gegenüber öffentlichen bzw. gesellschaftlichen Meinungsbildner:innen und politischen Akteur:innen. Zahlreiche stiftungsbezogene Fehlmeinungen und schlecht bzw. oberflächlich recherchierte Darstellungen, haben über Jahre hinweg den „Ruf“ von Stiftungen angepatzt. Es geht dem Verband daher darum, Sachwissen über Stiftungen zu transportieren und Reformideen für diese immer noch junge Rechtsform zu bringen. Weiters hat sich der ÖStV zur Aufgabe gemacht, die Möglichkeit der Vernetzung von stiftungsbetroffenen Akteur:innen (Stifter:innen, Vorstände und Berater:innen) zu ermöglichen.

 

Über Organisation und Zielgruppen für den Lehrgang …

Mag. Nadia Mürwald und Mag. (FH) Sandra Gassner, Projektleiterinnen incite

 

Als Projektleiterinnen des Lehrgangs Stiftungsvorstand und Zertifizierung „Certified Foundation Director“, organisieren Sie die Weiterbildungsveranstaltungen und Prüfungen. Für welche Zielgruppe ist diese Weiterbildung geeignet und bei welchen Themen können sich Interessierte an Sie wenden?

Der Lehrgang Stiftungsvorstand sowie die zugehörige Zertifizierung richtet sich an Stifter:innen und Begünstigte einer Stiftung sowie Manager:innen, Unternehmensberater:innen, Anwält:innen, Wirtschaftstreuhänder:innen, Bankfachleute etc., die aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und ihrer fachlichen Kenntnisse prädestiniert sind, als Stiftungsvorstände tätig zu sein bzw. zu werden und ihr Fachwissen einzubringen.

Bei Fragen zum Lehrgang wenden Sie sich bitte an Mag. (FH) Sandra Gassner (sandra.gassner@incite.at, 05 90 900-3795)

Termin: 04.-18.11.2025

Bei Fragen zur Zertifizierung wenden Sie sich bitte an Mag. Nadia Mürwald (nadia.muerwald@incite.at, 05 90 900-3799)

Termine: 30.01.2025 I 25.02.2025

Vielen Dank für die informativen Gespräche!

© 2024 | UBIT Akademie incite 

 

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