BRANDAKTUELL
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NEUER TERMIN: Lehrgang Interim Management
Professionelle Unternehmensführung auf Zeit
Termin: 16.-18. Mai 2019
Weitere Infos
Option: Zertifizierung "Certified Interim Manager"
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NEUE TERMINE 2019: Lehrgang Stiftungsvorstand
Professionelles Management von eigen- und gemeinnützigen Stiftungen
Start: 07. Mai 2019
Option: Zertifizierung "Certified Foundation Director"

Inhalt
Akkreditierte/r Exportberater/in
Facts
Prozedere
- Anmeldung zur Akkreditierung und Zahlung der Akkreditierungsgebühr
- Einreichung der Unterlagen zur Prüfung durch Sachverständige/n
- Nach Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und Freigabe durch Sachverständige/n Titel „Akkreditierte/r Exportberater/in"
Kosten
- Erstakkreditierung: EUR 150,- zzgl. 20% Ust.
- ReAkkreditierung: EUR 150,- zzgl. 20% Ust.
- Wenn die Akkreditierung bzw. ReAkkreditierung nicht positiv abgeschlossen werden kann, besteht kein Anspruch auf Refundierung der Gebühr.
Gültigkeit der Akkreditierung
- 3 Jahre, dann ReAkkreditierung (siehe ReAkkreditierung im Detailfolder).
Nutzen Sie das Anmeldeformular aus dem Downloadbereich und übermitteln Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an office@incite.at.
Ihr Nutzen
- Klare Dokumentation der Kompetenzen
- Nachvollziehbarer Qualitätsstandard nach objektiven Kriterien
- Vorzeigbares Qualitätssiegel
- Nur Exportberatungen durch Akkreditierte Exportberater/innen sind durch die Initiative "go international" förderbar.
- Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um die Kompetenz der Akkreditierten Exportberater/innen hervorzuheben
- Plattformen zum Thema Exportberatung (z.B. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA oder ARGE Planungs- und Beratungsexport)
- Evaluierung und Zugänglichmachung diverser fachspezifischer Tools
Akkreditierte Exportberater/innen sind in unserem "Verzeichnis der Expert/innen mit Zertifikat" zu finden. Dies erleichtert es potenziellen Auftraggeber/innen, die richtige Auswahl der passenden Berater/innen zu treffen.
Voraussetzungen
- Aufrechte Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater/in bzw. Berater/in oder Dienstnehmer/in eines gewerbeberechtigten UB-Unternehmens
- Anerkennung der Standesregeln
- Lebenslauf
- Selbstdarstellung über durchgeführte Exportberatungsprojekte
- Nachweis von durchgeführten Projekten zur Anbahnung und Abwicklung von Import- oder Exportgeschäften im Ausland im Ausmaß von mindestens 6 Monaten und Nachweis von Know-how in speziellen Branchen. Die Nachweise sind durch entsprechende Kundenschreiben aus den letzten 3 Jahren beizubringen (siehe Kundenfragebogen im Downloadbereich).
- Nachweis des Besuchs von Weiterbildungsveranstaltungen bzw. von speziellen Veranstaltungen zum Thema Exportberatungsausbildung (mindestens 3 Tage innerhalb der letzten 3 Jahre) *
- Nachweis der Kenntnisse über die formale Abwicklung geförderter Projekte speziell in Hinblick auf die jeweils notwendigen Erfordernisse (wie z.B. Erstellung des Abschlussberichts, Detailwissen über die Internationalisierungsoffensive der Bundesregierung sowie Kenntnisse über die Außenwirtschaftsorganisation) *
* Diese Punkte werden durch den Exportberaterlehrgang von incite abgedeckt
Erläuterungen zu den einzelnen Punkten entnehmen Sie bitte dem Detailfolder.
Zielgruppe
Unternehmensberater/innen und Vertriebsexperten/innen mit Berufserfahrung und praktischen Kenntnissen im Bereich Export (Strategische Planung des Exports, Vertriebsplanung, Rechtliche Aspekte des Exports und Exportfinanzierung).
Zertifikat
Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie möchte mit dieser Akkreditierung die Kompetenz seiner Mitglieder in wesentlichen wirtschafts- und marktpolitischen Fragen sichtbar stärken und es seinen Mitgliedern ermöglichen, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen anerkannten Beitrag zur Qualitätsverbesserung der österreichischen Unternehmen zu leisten.
Kann ich mein Profil auf der incite-Homepage nach Abschluss der Akkreditierung eigenständig verwalten?
Ja, Sie erhalten nach Abschluss der Akkreditierung Zugangsdaten für Ihr Profil. (Achtung: Die Ergänzung der "Akkreditierten Länder" und "Branchen" kann nur durch incite und nur nach Vorlage eines entsprechenden Kundenreferenzenschreibens vorgenommen werden.)
Welcher Inhalt muss im Kundenreferenzschreiben angeführt werden?
Aus dem bzw. den Kundenreferenzschreiben soll hervorgehen, dass der Anwärter/in bereits Erfahrung in der Exportberatung in das gewünschte Land hat (in Summe im Ausmaß von mindestens 6 Monaten binnen der letzten 3 Jahre). In diesen Referenzschreiben anzuführen sind: Beratername, die Branche, das Land und Beratungszeitraum. Zusätzliche Referenzen können nach Abschluss der ErstAkkreditierung jederzeit nachgereicht werden (siehe Kundenfragebogen im Downloadbereich).
Reichen im Kundenreferenzschreiben angeführte Regionen oder Ländergruppen aus?
Nein. Bei einem Kundenreferenzschreiben muss/müssen das Land/die Länder einzeln aufgelistet sein, da die Akkreditierung nur für das Land/die Länder vergeben werden kann, das/die in den Referenzen ausdrücklich einzeln genannt wird/werden.
Sind bei den Akkreditierten Exportberater/innen alle Länder durch die Initiative "go international" förderbar?
Nein. Nur "Akkreditierte Länder" sind durch die Initiative "go international" förderbar.