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Allgemeine Bedingungen
für Zertifikatsinhaber

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Bedingungen für Zertifikatsinhaber/innen

 

  1. ZertifikatsinhaberInnen verpflichten sich, die für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit der jeweiligen Zertifikate notwendigen Auffrischungsmaßnahmen rechtzeitig durchzuführen.
  2. ZertifikatsinhaberInnen verpflichten sich, die zum Nachweis ihrer Kompetenz und ihrer praktischen Erfahrung notwendigen Unterlagen (z.B. Interimszeugnisse, Tätigkeitsbeschreibungen usw.), die den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen müssen, zu erbringen.
  3. ZertifikatsinhaberInnen haben die Pflicht, Zertifikate und Logos nur bestimmungsgemäß und nicht missbräuchlich zu verwenden. Eine Liste gültiger Zertifikate bzw. deren InhaberInnen sind auf Anfrage bei der incite GmbH erhältlich. Nur in dieser Liste geführte Zertifikate sind auch gültig. Ungültige Zertifikate werden entfernt.
  4. Die Zertifikate sind bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit Eigentum der incite GmbH. ZertifikatsinhaberInnen haben nach Aussetzung oder Entzug der Zertifizierung alle Hinweise auf die Zertifizierung zu unterlassen, die einen Verweis auf die incite GmbH oder die Zertifizierung enthalten und haben alle von der incite GmbH ausgestellten Zertifikate zurückzugeben.
  5. ZertifikatsinhaberInnen sind damit einverstanden, dass die incite GmbH ein Verzeichnis aller ZertifikatsinhaberInnen führt und dieses auch veröffentlicht bzw. der Öffentlichkeit zugänglich macht (z.B. im Internet). Diese Zustimmung kann jederzeit per Mail an office@incite.at widerrufen werden.
  6. ZertifikatsinhaberInnen haben die Pflicht, alle ihnen zur Kenntnis gelangenden, von dritter Seite gegen sie persönlich gerichteten, schriftlichen Beanstandungen der Zertifizierungsstelle umgehend schriftlich bekannt zu geben. Die Zertifizierungsstelle kann der jeweiligen Beanstandung nachgehen.
  7. Jede/r ZertifikatsinhaberIn (auch ZertifikatswerberIn) hat das Recht - gegen vorherige schriftliche Mitteilung an die incite GmbH - in die Abläufe, die zur Kompetenzzertifizierung führen, Einsicht zu nehmen.
  8. Jede/r ZertifikatsinhaberIn hat das Recht, jeweils vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seines/ihres Zertifikates eine Verlängerung zu beantragen und bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Verlängerung zu erhalten.
  9. ZertifikatsinhaberInnen stellen sicher, dass sie die Zertifizierung nicht in einer Art und Weise verwenden, die die incite GmbH in Verruf bringt, und dass sie keinerlei Aussagen bezüglich der Zertifizierung treffen dürfen, die von der incite GmbH als irreführend oder nicht autorisiert betrachtet werden können.
  10. ZertifikatsinhaberInnen verpflichten sich, diese „Allgemeinen Bedingungen für ZertifikatsinhaberInnen" der incite GmbH einzuhalten. Sie nehmen zur Kenntnis, dass bei Nichterfüllung das Zertifikat entzogen werden kann.



Sieht sich der/die Zertifikatsinhaber/in nicht mehr in der Lage, diese „Allgemeinen Bedingungen für ZertifikatsinhaberInnen" der incite GmbH zu erfüllen, ist er/sie verpflichtet, das entsprechende Zertifikat zurückzuerstatten.

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Die Einwilligung kann bei jeder einzelnen Zusendung bzw. jederzeit per Mail an office@incite.at widerrufen werden.

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