Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSGEGENSTAND
(1) Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind integrierter Bestandteil von Werkverträgen, welche die fachmännische Durchführung der von incite angebotenen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen inkl. Zeritifzierungen und Akkreditierungen zum Gegenstand haben.
(2) incite verpflichtet sich zur Durchführung der durch schriftliche Anmeldung seitens des (der) TeilnehmerIn in Auftrag gegebenen Aus- und/oder Weiterbildungsveranstaltungen. Die Veranstaltungen finden nur ab einer MindestteilnehmerInnenzahl statt. incite behält sich vor, bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl Veranstaltungen zusammenzulegen oder abzusagen.
2. GELTUNGSBEREICH/UMFANG
(1) Mit der Anmeldung zu den von incite angebotenen Aus- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen inkl. Zeritifzierungen und Akkreditierungen gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" als angenommen.
(2) Alle Anmeldungen zu den Veranstaltungen von incite und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Interessenten in schriftlicher Form übermittelt werden.
(3) Jede von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder ergänzende Vereinbarung bedarf der Schriftform.
3. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS/ URHEBERRECHT/NUTZUNGSRECHT
(1) Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Skripten von incite an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von incite.
(2) incite verbleibt an ihren Leistungen das Urheberrecht.
4. ENTGELT/STORNOBEDINGUNGEN
(1) incite hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen im Voraus Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Entgeltes durch die TeilnehmerInnen.
(2) Im Falle einer Akkreditierung bzw. Zertifizierung muss die Gebühr vorab bezahlt werden und garantiert keine positive Bearbeitung.
(3) Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den (die) TeilnehmerInnen verhindert (Z.B. durch zu kurzfristige Stornierung, Nichterscheinen), so gebührt incite das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung der unten angeführten Einschränkungen.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:
- Stornierung des Auftrags bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 0 % des Entgelts
- Stornierung des Auftrags bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Entgelts
- Spätere Stornierung/unterlassene Absage/Nichterscheinen: 100 % des Entgelts
5. ENTGELTHÖHE
(1) Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den in den letztgültigen Ausschreibungsunterlagen angeführten Preisen der jeweiligen Seminare.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / TEILZAHLUNGEN
(1) Die von incite gelegten Rechnungen sind inklusive MWSt. nach Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Teilzahlungen sind hinsichtlich der Zahlungstermine sowie der Höhe nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsführung von incite möglich und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
(3) Mahnkosten gehen zu Lasten des (der) Teilnehmer/s/in.
7. ZERTIFIZIERUNG
(1) ZertifikatsinhaberInnen verpflichten sich, die für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit der jeweiligen Zertifikate notwendigen Auffrischungsmaßnahmen rechtzeitig durchzuführen.
(2) ZertifikatsinhaberInnen haben die Pflicht, Zertifikate und Logos nur bestimmungsgemäß und nicht missbräuchlich zu verwenden.
(3) Die Zertifikate sind bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit Eigentum von incite. ZertifikatsinhaberInnen haben nach Ablauf, Aussetzung oder Entzug der Zertifizierung alle Hinweise auf die Zertifizierung zu unterlassen, die einen Verweis auf incite oder die Zertifizierung enthalten, und haben alle von incite ausgestellten Zertifikate zurückzugeben.
ZertifikatsinhaberInnen haben die Pflicht alle ihnen zur Kenntnis gelangenden von dritter Seite gegen sie persönlich gerichteten, schriftlichen Beanstandungen der Zertifizierungsstelle umgehend schriftlich bekannt zu geben. Die Zertifizierungsstelle kann der jeweiligen Beanstandung nachgehen.
Jede/r ZertifikatsinhaberIn hat das Recht, jeweils vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seines/ihres Zertifikates eine Verlängerung zu beantragen und bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Verlängerung zu erhalten.
(4) Der CMC-Jahresbeitrag beträgt 100 Euro exkl. USt und wird im Dezember für das Folgejahr fällig. Bei Zertifizierung während des Kalenderjahres wird der Jahresbeitrag zur Gänze verrechnet. Die Anpassung an den Verbraucherindex und die Erhöhung der Jahresgebühr aufgrund der Beitragshöhe der ICMCI ist vorbehalten. Die Frist für das Einlangen der Gebühr für ein Kalenderjahr ist der 20. Jänner. Die Nichteinzahlung führt zum Entzug des Zertifikats und zur Löschung aus der CMC-Beraterdatenbank.
8. HAFTUNG
(1) incite haftet nur bei in ihrem Verantwortungsbereich gelegenen Ausfällen von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen ausschließlich in der Höhe der vom Auftraggeber an incite geleisteten Zahlungen.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Für den Auftrag und seine Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht.
(2) Als Erfüllungsort und Gerichtsort gilt Wien.
(3) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

incite GmbH - Die Qualitätsakademie des Fachverbandes UBIT - www.incite.at


