Akkreditierte/r
Export-Berater/in

Voraussetzungen für die Akkreditierung Export-Berater/in
Ein/e Akkreditierte/r Export-Berater/in hat neben den Kernkompetenzen der Unternehmens-
berater/innen (betriebswirtschaftliche, wirtschaftsrechtliche, beraterspezifische Kompetenzen) besondere Kenntnisse in den mit der Exportberatung zusammen-
hängenden Fragen nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch Vorlage ent-
sprechender Unterlagen, Erklärungen und Ausbildungsnachweise. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen. Akkreditierte Export-Berater/innen sind gewerbeberechtigte Unternehmensberater bzw. Berater/innen mit entsprechenden Berechtigungen in einem EU-Land oder Exportberater/innen der Allgemeinen Fachgruppe.
Gültigkeitsdauer der Akkreditierung
Die Akkreditierung ist 3 Jahre gültig und kann verlängert werden. incite weist ausdrücklich darauf hin, dass die Akkreditierung nur für physische Personen, nicht für Unternehmen und keinesfalls für Produkte vergeben wird. Bei der online-Auflistung können auch die Namen der Unternehmen angegeben werden.

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