Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand 24.07.2023

 

1. GELTUNGSBEREICH
(1)  Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung für sämtliche Werkverträge, welche die fachmännische Durchführung der von incite Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungs GmbH (im Weiteren: incite) angebotenen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Zertifizierungen und Akkreditierungen zum Gegenstand haben.
(2)  Mit der Anmeldung zu den von incite angebotenen Leistungen gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" als angenommen.
(3)  Jede von den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder ergänzende Vereinbarung bedarf der Schriftform.
(4)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt in Kraft.

 

2. VERTRAGSGEGENSTAND
(1)  incite verpflichtet sich zur Durchführung der durch schriftliche Anmeldung seitens der Seminarteilnehmer/innen in Auftrag gegebenen Leistungen. Diese finden nur ab einer Mindestteilnehmerzahl statt, die in den Informationsträgern über die jeweilige Leistung bekannt gegeben wird. incite behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Leistungen zusammenzulegen oder abzusagen.
(2)  Alle Anmeldungen zu den Leistungen von incite und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie entweder von dem/der Interessenten/Interessentin unterzeichnet werden oder über das incite Online-Anmeldetool vorgenommen werden und incite rechtzeitig zugehen.Anmeldeschluss für die einzelnen Veranstaltungen ist, wenn nichts anderes angegeben, vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

 

3. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS/URHEBERRECHT/NUTZUNGSRECHT
(1)  Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Skripten von incite an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von incite unzulässig.
(2)  Für Teilnehmer/innen an den von incite angebotenen Lehrgängen gilt, dass der Zugang zum Downloadbereich sowie die Verwendung der dort eingestellten Unterlagen ausschließlich im Rahmen des Lehrgangs gestattet ist und die Unterlagen sowie die Zugangsdaten nicht ohne schriftliche Zustimmung von incite an Dritte weitergegeben werden dürfen.
(3)  incite verbleibt an ihren Leistungen jedenfalls das Urheberrecht.

 

4. ENTGELT-/STORNOBEDINGUNGEN
(1)  incite hat Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im Voraus.
(2)  Im Falle einer Akkreditierung bzw. Zertifizierung garantiert die Bezahlung der Gebühr keine positive Beurteilung.
(3)  Stornierungen können nur schriftlich entgegen genommen werden.
(4)  Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den/die Kunden/Kundin verhindert (z.B. durch zu kurzfristige Stornierung, Nichterscheinen, Abbruch), so gebührt incite das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung der unten angeführten Einschränkungen.
(5)  Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:

  • Stornierung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 0 % des Entgeltes
  • Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Entgeltes
  • Spätere Stornierung/unterlassene Absage/Nichterscheinen/Abbruch: 100 % des Entgeltes

 

5. ENTGELTHÖHE
(1)  Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach den in den letztgültigen Ausschreibungsunterlagen angeführten Preisen der jeweiligen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen.
(2)  Bei vorzeitigem Austritt bzw. verspätetem Eintritt sind keine Ermäßigungen vorgesehen.

 

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/TEILZAHLUNGEN
(1)  Die von incite gelegten Rechnungen sind inklusive gesetzlicher USt. nach Fakturenerhalt spätestens bis 14 Tage vor Leistungsbeginn ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
(2)  Teilzahlungen sind hinsichtlich der Zahlungstermine sowie der Höhe nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsführung von incite möglich und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3)  Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% verrechnet. Es besteht außerdem von Seiten incite die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
(4)  Mahnkosten gehen zu Lasten des/der Kunden/Kundin. Im Falle einer Mahnung gebührt für jede Mahnung ein Betrag von Euro 10,00 (maximal aber 10% des betriebenen Betrages). Zuzüglich sind gerichtliche und außergerichtliche Betreibungs- oder Eintreibungskosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig sind, wozu auch vorprozessuale Kosten eines Rechtsanwalts und/oder Inkassobüros gehören, zu entrichten.
(5)  Die von einem Verbraucher zu ersetzenden Kosten für die zweckentsprechende Betreibung oder Einbringung bzw. für die Mahnspesen dürfen ein Ausmaß, das in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht, nicht übersteigen.

 

7. GEWÄHRTE RABATTE/PREISNACHLÄSSE BEI ZAHLUNGSVERZUG
Gerät der/die Kunde/Kundin mit der Bezahlung seiner/ihrer Rechnung 7 Tage in Verzug, werden gewährte Nachlässe und Rabatte hinfällig und rückverrechnet.

 

8. ÄNDERUNGEN IM PROGRAMM/ABSAGE
(1)  incite behält sich zumutbare, geringfügige Änderungen von Veranstaltungsterminen, Veranstaltungsorten, Beginnzeiten, Vortragenden sowie eventuelle Absagen vor, womit die Teilnehmer/innen ausdrücklich einverstanden sind. Die Teilnehmer/innen werden davon in geeigneter Weise spätestens drei Tage vor Leistungsbeginn/-zeitpunkt verständigt.
(2)  Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/der Trainers/in oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber incite sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen und Änderungen des Veranstaltungsortes.
(3)  Bei gänzlicher oder teilweiser Absage von Veranstaltungen, insbesondere aufgrund Verhinderung von Vortragenden, wird der bereits entrichtete Teilnahmebeitrag im Umfang des Ausfalles rückerstattet. Darüber hinausgehende Aufwendungen oder sonstige Ansprüche der Teilnehmer/innen werden gemäß Punkt 10. der AGB ausgeschlossen.

 

9. MBA-STUDIUM
incite pflegt eine Kooperation mit der FH Burgenland Weiterbildung GmbH der Fachhochschule Burgenland zur Durchführung von MBA-Lehrgängen. Die maximale Studienzeit für dieses Weiterbildungsprogramm beträgt 36 Monate. Kann in diesem Zeitraum der Lehrgang nicht positiv abgeschlossen werden, wird der Studierende ausgeschlossen. In diesem Fall ist für den Studierenden die gesamte Gebühr zu entrichten. Im Fall der Beendigung der Kooperation zwischen incite und der FH Burgenland Weiterbildung GmbH kann die akademische Weiterbildung an der FH Burgenland  längstens für die Dauer von 12 Monaten nach Kündigung fortgesetzt bzw. abgeschlossen werden.

 

10. RÜCKTRITT VOM VERTRAG/AUSSCHLUSS EINES TEILNEHMERS
(1)  incite ist berechtigt, eine/n Teilnehmer/in vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese/r ein Verhalten gesetzt hat(z.B. tätlicher Angriff, Beschimpfungen, Drohungen, Erniedrigungen, etc), das anderen Teilnehmer/innen, Vortragenden oder Mitarbeiter/innen von incite die weitere Teilnahme unzumutbar macht. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt.
(2)  Widerrufsrecht von Konsumenten:
(2a) Die folgenden Sonderbestimmungen gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ("KSchG").
Verbraucher können gemäß § 11ff Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) im Fernabsatz abgeschlossene Verträge oder im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärungen binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern nicht das Widerrufsrecht nach § 18 FAGG ausgeschlossen ist.
(2b) Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.
(2c) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher incite (1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 57/III/EG, office@incite.at, Tel. +43 5 90900-3792, Fax-DW -3794) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu kann sich der Verbraucher auch des Muster-Widerrufsformulars bedienen. Es genügt, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2d) Folgen des Widerrufs:
Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat ihm incite alle Zahlungen, die sie vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von incite angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei incite eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet incite dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher für die Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher incite einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher incite von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

11. ZERTIFIZIERUNG
(1)  Zertifikatsinhaber/innen akzeptieren die Bedingungen für Zertifikatsinhaber/innen (einsehbar unter Bedingungen_für_ZertifikatsinhaberInnen oder bei incite anzufordern) und halten diese ein. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen hat den sofortigen Entzug des Zertifikats zur Folge.
(2)  Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für CMC wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der ReZertifizierung zur Gänze angerechnet. 
(3)  Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für CSE wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) im Voraus fällig und wird bei ReZertifizierung zur Gänze angerechnet. In der Zertifizierungsgebühr bei Erstzertifizierung ist die erste Jahresgebühr bereits enthalten. 
(4)  Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für CBA wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der ReZertifizierung zur Gänze angerechnet.
(5)  Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für Certified Foundation Directors wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der Rezertifizierung zur Gänze angerechnet.
(6)  Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für Certified Digital Consultants wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der Rezertifizierung zur Gänze angerechnet.
(7)  Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für Certified Data & IT Security Experts wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der Rezertifizierung zur Gänze angerechnet.
(8)  Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für Certified eCommerce & Social Media Consultants wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der ReZertifizierung zur Gänze angerechnet.
(9)  Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für Certified Digital Public Administration Experts wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der Rezertifizierung zur Gänze angerechnet.
(10)  Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für Certified CSR Experts wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der Rezertifizierung zur Gänze angerechnet.
(11)  Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für Certified Corporate Finance Experts wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der Rezertifizierung zur Gänze angerechnet.
(12)  Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für Certified Accountants wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der Rezertifizierung zur Gänze angerechnet.
(13)  Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für Certified Interim Manager wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der Rezertifizierung zur Gänze angerechnet.
(14)  Die Anpassung an den Verbraucherpreisindex und die Erhöhung der jeweiligen Identifikationsgebühr aufgrund der Beitragshöhe der ICMCI ist vorbehalten.
(15)  Die Nichteinzahlung von Identifikationsgebühren führt zur Löschung aus der Zertifikatsdatenbank und zum Entzug der jeweiligen Identifikationserlaubnis.

 

12. HAFTUNG
(1)  incite haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.
(2)  Der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag wird nur dann (anteilig) zurückerstattet, wenn die Leistung (Aus- und Weiterbildungsveranstaltung) aus Umständen vereitelt wird (ausfällt), die nicht auf Seite des/der Teilnehmers/in liegen. Weitere Ersatzansprüche sind gemäß Punkt 10. Abs.1 ausgeschlossen.
(3)  Aus der Anwendung der bei incite erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber incite geltend gemacht werden.
(4)  Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/innen wird seitens incite keine Haftung übernommen.
(5)  incite kann keine Gewähr für Druck- bzw. Schreibfehler in ihren Publikationen und Homepageseiten übernehmen.

 

13. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
(1)  Alle Vereinbarungen gem. dieser AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
(2)  Für Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz von incite sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

 

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